Bei der Durchführung einer Operation am Schultereckgelenk (arthroskopische AC-Gelenkstabilisierung) zur Behandlung einer AC-Gelenksprengung Tossy-III rechts wurde die arteria subclavia rechts verletzt. Daraufhin kam es zu einer raumfordernden Blutung (Aneurysma spurium), die eine Kompression des Plexus cervicobrachialis (Nervengeflechtverbindung Hals/Arm) zur Folge hat. Auf nach der Schulter-OP auftretende Sensibilitätsstörungen und starke Schmerzen des 25-jährigen Patienten wird von den behandelnden Ärzten über Stunden nicht adäquat reagiert, indem erforderliche Befunde nicht erhoben werden. Dies verursachte bei dem jungen Mann eine dauerhafte Nervenschädigung mit kompletter Armparese rechts und starken neuropathischen Schmerzen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung nimmt die Haftpflichtversicherung aus übergangenem Recht auf Schadensersatz gem. § 116 SGB X in Anspruch, um zusätzliche Heilbehandlungskosten und erbrachte Pflegeleistungen kompensiert zu bekommen.