Dekubitus im Sakralbereich

Risikopatientin mit Adipositas p. m. erlitt wegen fehlerhafter Lagerung während einer Knie-TEP-OP ein Dekubitalgeschwür 2. Grades im Sacralbereich. Dies entwickelte sich zum Dekubitus 4. Grades weiter. Bei Untätigkeit der Ärzte stellte sich eine Sepsis ein. Nach Verlegung auf Aufforderung der Patientin in ein zweites Krankenhaus folgten 11 Operationen, um das nekrotische Gewebe zu entfernen. Das für Dekubitalgeschwüre hohe Schmerzensgeld war aufgrund der Regulierungsverzögerung, der Lebensgefahr infolge der Sepsis, der vielen Operationen sowie der starken Narbenbildung und fortbestehender Schmerzen beim Sitzen gerechtfertigt.


Aktenzeichen:
181/06

Zahlbetrag:
EUR 80.000,00 davon Schmerzensgeld: EUR 50.000,00

Abschluss:
2011 Vergleich außergerichtlich



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