Doppelbildsehen nach Katarakt-OP

Bei beginnendem Katarakt (Grauer Star) besteht eine nur relative OP-Indikation. Über diese besteht eine Aufklärungspflicht. Bei der Patientin bestand zudem eine einseitig ausgeprägte Kurzsichtigkeit (Myopie), welche vor der OP durch das Gehirn ausgeglichen werden konnte. Über das erhöhte Risiko von postoperativem Doppelbildsehen hätte lt. Sachverständigem aufgeklärt werden müssen. Das Risiko hat sich verwirklicht. Weiterer Schaden konnte kausal nicht nachgewiesen werden.


Aktenzeichen:
183/08

Zahlbetrag:
EUR 5.000,00

Abschluss:
2012 Vergleich gerichtlich,
Landgericht Landshut, 44 O 1795/10




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