Einbringung einer zu groß bemessenen Hüft-TEP, postoperative Beinlängendifferenz, mehrere Revisions-OPs, Verletzung des Nervus cutaneus femoralis, Impotenz, Reizdarm

Bei einer Hüft-OP wurden fehlerhaft ein zu langer Prothesenhals und ein zu großer Prothesenkopf eingesetzt, wodurch es zu einer postoperativen Beinlängendifferenz von mindestens + 2,5 cm kam. Eine postoperative Beckenübersichtsaufnahme fehlt. Wegen der erheblichen Beinlängendifferenz Erfordernis bedurfte es einer erneuten Revisions-OP; hierbei Infektion mit Staphylococcus epidermis. Allerdings keine Aufklärung über das 4x gegenüber dem Ersteingriff erhöhte Infektionsrisiko. Da die zu große eingebrachte Hüftprothese im Rahmen der Revisions-OP unter hohem Krafteinsatz entfernt werden musste, bildete sich bei dem Patienten zudem ein großes Hämatom im Bereich des Oberschenkels und des Genitalbereichs aus, das zur Impotenz führte. Postoperativ Entstehung erheblicher periartikulärer Verkalkungen sowie eines Reizdarms infolge langanhaltender Antibiotikaeinnahme.


Aktenzeichen:
79/11

Zahlbetrag:
EUR 125.000,00

Abschluss:
2016 gerichtlicher Vergleich,
LG Passau, Az.: 3 O 220/14





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