Einsetzung einer falschen Kunstlinse

Patient mit Glaukom an beiden Augen, Operation zur Wiederherstellung der Sehkraft insb. hinsichtlich der Fernsicht. Präoperativ falscher Eintrag bei Festlegung der Stärke der zu implantierenden Linse; falsche Polylens eingesetzt, mit der keine Korrektur der Fehlsichtigkeit auf die Ferne erreichbar war;

Patient beklagt postoperativ Druck im Auge, verschlechterte Sicht auf die Ferne und allgemein geringere Sehstärke; muss sich nochmals lasern lassen, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren; keine dauerhaften Probleme.


Aktenzeichen:
56/16

Zahlbetrag:
EUR 3.000,00

Abschluss:
2020; gerichtlicher Vergleich,
Landgericht Landshut, Az.: 41 O 582/18



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