Embolie nach „Tübinger Bombe“ (= unzulässige gleichzeitige Gabe von Diclofenac und Kortikoid)

Geschädigter mit Harnstau in beiden Nieren, verursacht durch Nierensteine; zudem bekanntes Harnblasenkarzinom; Steinextraktion und vorübergehendes Einsetzen einer Harnleiterschiene;
Entlassung aus dem Krankenhaus trotz Krankheitssymptomen und auffälliger Laborwerte; daher Vorstellung beim Hausarzt, Verschreibung von Ciprofloxacin ohne weitere Abklärung der Beschwerden und ohne Erhebung weiterer Befunde. Erneute Vorstellung aufgrund von Beschwerden in der Nierengegend; Diagnose einer Rücken-Rippen-Prellung ohne weitere Abklärung; weiterhin sich verschlechternder Zustand, hohes Fieber, Somnolenz, Verbringen in nächstes Krankenhaus durch Notarzt; Nierenstauung links II. Grades, Befall mit Klebsiella oxytoca; Notfall-OP, Erstellung eines retrograden Pyelogramm links, Durchführung einer endoureteralen Schienung links; bekanntes Thromboserisiko und bereits Thrombosefall in der Vergangenheit, ausdrücklicher Hinweis hierauf im Krankenhaus; Versetzung in künstliches Koma;

nach Krankenhausentlassung Fortbestehen der Beschwerden, Bewusstlosigkeit in der Dusche, Tod durch Lungenembolie nach erfolglosen Reanimationsversuchen. Fehlerhaft war die unzulässige gleichzeitige Gabe von Diclofenac (Voltaren) und einem Kortikoid in einer Spritze.


Aktenzeichen:
30/15

Zahlbetrag:
EUR 125.000,00

Abschluss:
2020; gerichtlicher Vergleich
Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 3645/19



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