Geschädigter mit Harnstau in beiden Nieren, verursacht durch Nierensteine; zudem bekanntes Harnblasenkarzinom; Steinextraktion und vorübergehendes Einsetzen einer Harnleiterschiene;
Entlassung aus dem Krankenhaus trotz Krankheitssymptomen und auffälliger Laborwerte; daher Vorstellung beim Hausarzt, Verschreibung von Ciprofloxacin ohne weitere Abklärung der Beschwerden und ohne Erhebung weiterer Befunde. Erneute Vorstellung aufgrund von Beschwerden in der Nierengegend; Diagnose einer Rücken-Rippen-Prellung ohne weitere Abklärung; weiterhin sich verschlechternder Zustand, hohes Fieber, Somnolenz, Verbringen in nächstes Krankenhaus durch Notarzt; Nierenstauung links II. Grades, Befall mit Klebsiella oxytoca; Notfall-OP, Erstellung eines retrograden Pyelogramm links, Durchführung einer endoureteralen Schienung links; bekanntes Thromboserisiko und bereits Thrombosefall in der Vergangenheit, ausdrücklicher Hinweis hierauf im Krankenhaus; Versetzung in künstliches Koma;
nach Krankenhausentlassung Fortbestehen der Beschwerden, Bewusstlosigkeit in der Dusche, Tod durch Lungenembolie nach erfolglosen Reanimationsversuchen. Fehlerhaft war die unzulässige gleichzeitige Gabe von Diclofenac (Voltaren) und einem Kortikoid in einer Spritze.