Fehlende Dokumentation eines Sturzes im Krankenhaus verursacht durch das Pflegepersonal, Querschnittslähmung, Armamputation infolge übersehener Sepsis im Ellbogengelenk

Stationärer Aufenthalt der Patientin im Krankenhaus wegen chronischer Rückenschmerzen. Bei einem Toilettengang ließen sie die Krankenschwestern fallen. Aufgrund heftigster Schmerzen konnte sie sich nach diesem Vorfall auch nicht mehr mit Hilfestellung mobilisieren. Die Patientin wurde nach dem Sturz jedoch nicht ärztlich untersucht, da der Sturz nicht korrekt dokumentiert worden war. Daher konnte eine Verschlechterung des Allgemeinzustands der Geschädigten nicht korrekt gedeutet werden, obwohl bei der Entlassungsuntersuchung Hämatome an Hals und Oberschenkel sowie eine auffälige Schwellung des linken Oberarms festgestellt wurden. Infolge des Sturzes auf das Kinn war es zu einer Überstreckung der HWS und damit zur Querschnittslähmung gekommen. Weiter war das Ellbogengelenk aufgrund des nicht festgehaltenen Sturzes voller Eiter, so dass eine Amputation des Arms stattfinden musste. Außerdem hatte die Geschädigte infolge des Sturzes eine Rippenserienfraktur sowie Frakturen am HWK 1 und Schambeinast links erlitten. Sie ist nun vollständig pflegebedürftig. Die Zahlung von EUR 100.000,00 ist nur zur Klaglosstellung gezahlt worden und bei weitem nicht ausreichend.


Aktenzeichen:
66/10

Zahlbetrag:
EUR 100.000,00

Abschluss:
2013 zur Klaglosstellung gezahlt



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