Fehlerhaft aufgeklärtes und durchgeführtes Stimmbandstripping im Zusammenhang mit Nasenscheidewandkorrektur

Patientin lässt Korrektur der Nasenscheidewand durch Septorhinoplastik vornehmen; nach Vorschlag des Arztes zudem spontaner Entschluss zu einem Stimmbandstripping. Dabei Entfernung eines Ulcus im Bereich der Stimmlippenkante.

In der Folgezeit Probleme bei der Lautbildung. Ursache ist fehlende Stimmbandsubstanz. Zudem Narbenbildung als Resultat der Operation. Als Reaktion zweifache Fettaugmentation mit Bauchfett der Patientin. Fortbestehende Defizite beim Sprechen, insbesondere längere Stimmbelastung (über 15 Minuten) nicht möglich.


Aktenzeichen:
38/17

Zahlbetrag:
EUR 50.000,00

Abschluss:
2021, gerichtliche Entscheidung
Landgericht Passau, Az.: 1 O 986/20



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