Die Patientin erlitt aufgrund einer epiduralen Injektion einen Austritt von Liqour. Eine Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden sowie eine therapeutische Sicherungsaufklärung hinsichtlich des Autofahrens oder der Notwendigkeit einer weiteren Überwachung erfolgt nicht. Ein neurologisches Konsil wurde trotz erheblicher Beschwerden (neurologische Ausfälle, Lähmungserscheinungen) unterlassen. Das Vorliegen eines postpunktionellen Liquorunterdrucksyndroms wurde fehlerhaft verkannt nicht behandelt. Die noch junge Patientin leidet seither dauerhaft unter medikationsbedürftigen Kopfschmerzen.