Fehlerhafte Implantatinsertion mit schmerzbedingtem Implantatverlust

Die Verblockung einer Brücke über Zähne 15-17 wurde aufgehoben, um an Regio 16 ein Implantat zu inserieren. Die Geschädigte behauptet, es habe bereits vor der Versorgung ein Schmerz an 17 bestanden. Der ZA behauptet, die Beschwerden seien erst nach Insertion aufgetreten. Letztlich hätte in beiden Varianten das Implantat nicht gesetzt werden dürfen oder brauchen. Es folgten mehrere Monate mit Schmerzen bis ein anderer ZA das Implantat 16 wieder entfernte. Ein weiteres Implantat ging frühzeitig verloren, da die notwendige Augmentation (Knochenaufbau) fehlerhaft unterlassen wurde.


Aktenzeichen:
95/08

Zahlbetrag:
EUR 5.000,00 davon Schmerzensgeld: EUR 4.000,00

Abschluss:
2014 - Vergleich gerichtlich,
OLG München, Az.: 3 U 3585/13





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