Fehlerhafte und nicht ausreichend indizierte Einsetzung einer Knie-TEP führt zu eingeschränkter Beweglichkeit, Instabilität und dauerhaften Schmerzen sowie Erwerbsunfähigkeit

Wegen starken Schmerzen im rechten Knie wird der 46-jährige Mann vorstellig in der orthopädischen Abteilung eines Krankenhauses. Dort wird schließlich eine Knieendoprothese (künstliches Kniegelenk) operativ eingesetzt. Allerdings erfolgt die Operation ohne ausreichende Indikation und fehlender Abklärung weiterer Ursachen für die Kniebeschwerden. Außerdem wird der Geschädigte zuvor nicht ausreichend aufgeklärt. Die Einsetzung der Knie-TEP wird nicht fachgerecht durchgeführt (Fehlimplantation der femoralen Komponente), was anhaltende Schmerzen, Bewegungseinschränkung und Instabilität des Knies zur Folge hat. Der Mann ist seitdem erwerbsunfähig. Insgesamt fallen drei Operationen sowie mehrfache Klinik- und Rehaaufenthalte an.
Aus dem Behandlungsfehler entstehende Ansprüche auf Schmerzensgeld und Entschädigung für materielle Schäden werden geltend gemacht.


Aktenzeichen:
36/20

Zahlbetrag:
EUR 110.000,00

Abschluss:
11/2023; außergerichtlicher Vergleich



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