Fraktur des Kniescharniergelenks nach Umstellungsosteotomie mit anschließender Schädigung des Nervus Peroneus

Patientin mit Kniegelenkstarre; Durchführung einer operativen Außenmeniskusglättung mit Gelenkslavage. Aufgrund des intraoperativen Befundes bei bestehender Valgusgonarthrose Durchführung einer Umstellungsosteotomie; keine Aufklärung über eingriffstypische Risiken; bei postoperativ durchgeführter Röntgenkontrolle Fraktur des medialen Scharniers mit Korrekturverlust der Osteotomie zunächst übersehen; erst verspätete Durchführung der geplanten Arthroskopie mit Doppel-Plattenosteosynthese und Wiederherstellung der beabsichtigen Korrektur; aufgrund ausbleibender Besserung Durchführung einer Spongiosaplastik. Schädigung des Nervus peroneus.

Patientin mit fortbestehenden Knieschmerzen und Einschränkungen der Beweglichkeit, kann nur kurze Strecken laufen, ist auf Peroneusschiene angewiesen; Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, GdB 50, Merkzeichen G.


Aktenzeichen:
26/15

Zahlbetrag:
EUR 180.000,00

Abschluss:
2020; gerichtlicher Vergleich,
Landgericht Passau, Az.: 1 O 832/15



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