Gehirnblutung nach Sturz vom OP-Tisch

Bereits stark vorgeschädigter Patient (Schlaganfall, Diabetes mellitus II mit anstehender Bein-OP infolge Durchblutungsstörung) stürzt – bereits sediert – von OP-Tisch. Persönlichkeit nun irreversibel zerstört. Fehlerhaft wird kein cCT erhoben, sondern nur Röntgenaufnahme. Eintrübung des Patienten wegen unbehandelter intracerebraler Blutung.


Aktenzeichen:
86/08

Zahlbetrag:
EUR 206.000,00 davon Schmerzensgeld: EUR 150.000,00

Abschluss:
2008 Vergleich außergerichtlich




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