Heilpraktikerhaftung wegen fehlerhafter Aufklärung einer Schwangeren mit Zervixkarzinoms über Notwendigkeit einer Bestrahlung/Chemotherapie nach Entbindung

Geschädigte litt unter früh festgestelltem Gebärmutterhalskrebs mit guten Heilungschancen, der schulmedizinisch zunächst erfolgreich behandelt wurde; Alternativmedizinerin empfiehlt dann jedoch die alleinige Durchführung einer Horvitherapie (Schlangengifttherapie) statt adjuvanter heilpraktischer Therapie neben weiterer schulmedizinischer Behandlung. Weiteres Tumorwachstum; trotzdem Anraten zum Abbruch der bereits begonnenen Strahlentherapie durch Heilpraktikerin;
daher Nierenversagen und Versterben der Geschädigten.

Vererbtes Schmerzensgeld und Barunterhaltsschaden bis zum hypothetischen Versterben der Kindsmutter ohne Behandlungsfehler nach 5 Jahren.


Aktenzeichen:
81/15

Zahlbetrag:
EUR 45.000,00

Abschluss:
2021, gerichtliche Entscheidung
Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 1831/18



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