Die unter einem angeborenen Herzfehler mit eingeschränkter Pumpfunktion (dilatative Kardiomyopathie) leidende Frau bringt ein Kind mit Spina bifida (offener Rücken) und Hydrozephalus (Wasserkopf) auf die Welt, die aufgrund fehlerhafter Pränataldiagnostik bis zur Geburt unerkannt bleiben. Postpartal kommt es bei der Patientin zu einer globalen kardialen Dekompensation. Ein EKG zeigt eine auf 35-40% reduzierte Herzleistung und Dilatation des Ventrikels links (krankhafte Erweiterung linke Herzkammer). Trotz sich zeigender respiratorischer Insuffizienz und Verschlechterung des Zustandes der Frau, wird diese zunächst entlassen. Eine erneute stationäre Behandlung ist notwendig. Nach verzögerter Verlegung in ein anderes Klinikum beträgt die Herzleistung nur noch 20%. Daher wird eine offene chirurgische Implantation eines LAVD Systems (=mechanische Kreislaufunterstützung mit einer Pumpe in der linken Herzkammer und Verbindung zur Aorta) durchgeführt. Wegen massiver Einschränkung der Belastbarkeit wird die Frau arbeitsunfähig. Nach mehreren Jahren Wartezeit wird eine orthope Herztransplantation vorgenommen. Im Verlauf zeigen sich myokardiale Abstoßungsbefunde und eine immunsuppressive Therapie ist indiziert. Der GdB: 100. Die Frau verstirbt immungeschwächt nach einer Corona-Erkrankung in der Herzklinik.
Es werden die aus der Arzthaftung entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht.