Hirntod infolge eines Herzstillstands aufgrund Medikations- und Befunderhebungsfehler sowie mangelnder Überwachung

Wegen eines akuten Koronarsyndroms wird der 72-jährige Rentner mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Dort wird eine Bypass-Operation und eine Thrombendarteriektomie (TEA; chirurgische Entfernung eines Blutgerinnsels) der A. carotis (Halsschlagader) durchgeführt, die komplikationslos verlaufen. Nach zunächst guter Entwicklung zeigte sich zwei Nächte darauf eine akute halluzinatorische Psychose, welche mit entsprechenden Psychopharmaka behandelt wurde. Am folgenden Tag erfolgt trotz möglicher Wechselwirkungen mit den Herzmedikamenten wiederholt die Gabe von Neuroleptika. Zudem wird vom Krankenhauspersonal trotz Kenntnis hiervon nicht verhindert, dass der Patient Alkohol konsumiert. Ohne Bestimmung des Alkoholwertes werden in zeitlich nahem Abstand erneut Neuroleptika verabreicht. Auch eine Rückverlegung auf die Intensivstation zur engmaschigen Überwachung sowie eine Behandlung der Polypharmazie durch Anpassung der Medikation unterbleiben. Diese (groben) Behandlungsfehler führen schließlich zur Anurie (akutes Nierenversagen) und zum Herzstillstand, bei dem es zur Hypoxämie (erniedrigter Sauerstoffgehalt im Blut) und Hyperkapnie (erhöhte Kohlenstoffdioxidkonzentration im Blut) kommt. Diese verursachen eine metabolische Azidose (stoffwechselbedingte Übersäuerung des Blutes). In einer im weiteren Verlauf wegen auffälliger neurologischer Symptomatik durchgeführten CT-Untersuchung des Gehirns zeigen sich ein generalisierten Hirnödem und ein Liquoraufstau als Folge eines hypoxischen Hirnschadens. Der Mann erleidet einen Hirntod und verstirbt innerhalb einer Woche.
Die Hinterbliebenen machen Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Schmerzens- und Hinterbliebenengeld geltend.


Aktenzeichen:
21/22

Zahlbetrag:
EUR 40.000,00, davon Schmerzensgeld: EUR 12.000,00

Abschluss:
5/2024; außergerichtlicher Vergleich



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