Nach einer Operation in Vollnarkose mit Kopftieflage sowie abduzierten und außenrotierten Arm zeigt sich bei der Patientin ein pelziges Schwächegefühl im rechten Arm. Die dringend erforderliche neurologische Untersuchung erfolgt deutlich zeitverzögert erst 12 Stunden später. Zunächst wird kein auffälliger Befund festgestellt. Da es im weiteren Verlauf jedoch zu keiner Besserung der Beschwerden kommt, lässt sich die Patientin in einem anderen Klinikum erneut untersuchen. Dort wird ein Lagerungsschaden im Bereich des oberen Plexus (Nervengeflecht) mit führender Beteiligung des Musculus deltoideus (Deltamuskel) rechts und einer Beteiligung der Muskeln der Rotatorenmanschette festgestellt. Die Patientin leidet an einer hochgradigen Parese der Armabduktion (Abspreizen des Armes vom Körper weg) rechts, Armhebung und Außenrotation des Unterarms rechts.
Der Behandlungsfehler liegt in der offenbar nur einseitigen Schulterstütze trotz Kopftieflagerung, wovon hier nach § 630h Abs. 3 BGB aufgrund eines Dokumentationsfehlers ausgegangen werden musste.