Bei einer Ellenbogenarthroskopie wird der Ramus interosseus dorsalis (Nervenast) des Nervus radialis (Speichennerv) durch einen vermeidbaren technischen Operationsfehler verletzt (Defektstrecke von 8cm). Nach der Operation leidet der Patient an einer Bewegungsunfähigkeit der Finger der rechten Hand und an starken Schmerzen sowie einer Schwellung der Hand. Auch ein großes Hämatom von der Elle bis zum Handgelenk zeigt sich. Die Hebung der Hand ist äußerst erschwert. Im Verlauf zeigt sich unter anderem ein beginnendes chronisch-regionales Schmerzsyndrom mit Dysästhesien, eine Atrophie (Gewebeschwund) der Streckmuskulatur am rechten Unterarm, nahezu eine Plegie der Fingerstrecker und eine hochgradige Parese des Nervus extensor indicis (der die tiefe Unterarmstreckmuskulatur innervierende Nervenast des Nervus radialis). Außerdem wird eine hochgradige motorische Läsion des Ramus profundus nervi radialis rechts festgestellt. Es bedarf einiger Untersuchungen und schließlich wird mangels Regeneration eine operative Revision durchgeführt, bei der mikrochirurgisch eine autologe Transplantation mit zwei Suralisinterponaten erfolgt (chirurgische Einbringung von einem Teil des Unterschenkelnervs zur Überbrückung des Nervenschadens). Trotz dieser Operation verbleibt eine Teillähmung des Nervus radialis rechts.
Als Behandlungsfehler in Form des groben Therapiefehlers wurde die iatrogene, langstreckige (8 cm langen Defektstecke) Nervschädigung und Durchtrennung des N. radialis geltend gemacht, die bei sorgfältigem Vorgehen hätte sicher vermieden werden können.