Hypoxischer Hirnschaden nach verspäteter Intubation wegen Fortwirkens der Betäubungsmedikation nach Operation

Geschädigter erleidet Unfall mit Motorroller, wird entgegen eindeutiger Anweisung der Angehörigen in anderes Klinikum verbracht; radiologischer Befund zeigt vordere Pfeilerfraktur und hintere Hemitransversfraktur, dorsale Pfannenrandfraktur sowie eine Fraktur des linken Acetabulums;

verspätet erfolgende Operation; bei Transport von OP auf Station rapide Schwellung im Halsbereich infolge Fortwirken der Betäubungsmedikation, was zu reanimationspflichtiger Herz-Kreislaufinsuffizienz führt; infolge Intubation gelangt fehlerhaft Luft in den Magen, welcher perforiert, Reanimation erforderlich; infolge der Unterversorgung schwerer hypoxischer Hirnschaden, dauerhaft komatöser Zustand bei infauster Prognose der zerebralen Funktion; Veranlassung der Beendigung der mechanischen lebenserhaltenden Maßnahmen durch Betreuerin, Tod des Geschädigten.


Aktenzeichen:
8/13

Zahlbetrag:
EUR 287.000,00

Abschluss:
2020, gerichtlicher Vergleich,
Landgericht München I, Az.: 9 O 23628/15



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