Nervenschädigung im Bein mit starken Schmerzen, Bewegungseinschränkung und Gangunsicherheit infolge einer massiven Einblutung nach Hüft-OP

Zur Behandlung einer Coxarthrose (Hüftarthrose) wird an der rechten Hüfte minimal-invasiv eine Implantation einer zementfreien Endoprothese vorgenommen. Dabei kommt es zu einer iatrogenen Verletzung der Arteria profunda femoris. Die Frau erleidet einen hämorrhagischen Schock und benötigt mehrmals Blutkonserven. Im weiteren Verlauf treten Nachblutungen der OP-Wunde und ein niedriger HB-Wert, Bewegungseinschränkungen sowie Sensibilitätsstörungen im rechten Bein auf. Trotz der offensichtlichen Zeichen einer inneren Blutung bleibt die Gefäßverletzung zunächst unerkannt und eine intensive Überwachung unterbleibt. Nach einem Sturz ergibt das neurologische Konsil eine Femoralis- und Ischiadicusparese im Sinne einer Beinplexusläsion mit Ausfall der N. ischiadicus und N. femoralis Funktion. Erst mehr als eine Woche später wird ein MRT veranlasst, das ein massives Hämatom im Oberschenkel zeigt. Einige Operationen sind zur Versorgung des Aneurysmas Spurium bei primärer Verletzung der A. femoralis profunda und des präprothetischen Infekts notwendig. Schließlich entwickelt sich eine ausgedehnte heterotope Ossifikation (Prozess, wenn sich Knochengewebe an „falscher“ Stelle im Körper bildet), die starke Schmerzen beim Gehen und Bewegungseinschränkungen verursacht. Der N. femoralis und der N. ischiadicus sind dauerhaft geschädigt. Es besteht ein Taubheitsgefühl von den Zehen bis zum Knie, eine Gangunsicherheit, Bewegungseinschränkungen und starke Schmerzen; GdB 50.
Die aus Arzthaftung entstehenden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche werden geltend gemacht.


Aktenzeichen:
35/17

Zahlbetrag:
EUR 300.000,00

Abschluss:
9/2021; gerichtlicher Vergleich,
Landgericht München II, Az.: 1 O 1438/18 Hei



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