Intraoperative Durchtrennung des N. medianus des rechten Arms. Fehlerhafte Aufklärung sowie postoperatives Nichterkennen der Verletzung trotz Vorliegens einer sog. „Schwurhand“. Keine Hinzuziehung eines Neurologen. Dauerhafter Verlust der Funktion der Beugemuskulatur des rechten Arms.