Nervschädigung (Nervus alveolaris) durch Piezosurgery; Extraktion Weisheitszahn

Der für Versorgung einer Zahnlücke regio 37 zur Verfügung stehende gesunde Weisheitszahn reg. 38 wurde ohne weitere Aufklärung bei einer Wundrevision extrahiert. Später Anfrischung der Alveolen (Zahnlücken) zum besseren Zuwachsen des Knochens mittels neuem Gerät Piezosurgery. Aufgrund geringer Erfahrung erhebliche Überschreitung der Anwendungs-zeit des Geräts. Wegen Hitzeentwicklung und hoher Druckapplikation in der Folgezeit glühend/brennender Dauerschmerz aufgrund thermischer Nervschädigung. Weiterer Aufklärungsfehler.


Aktenzeichen:
85/06

Zahlbetrag:
EUR 13.500,00

Abschluss:
2008 Vergleich gerichtlich

OLG München 3 U 3635/08



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