Nervschädigung (Nervus plantaris lateralis) bei Fersensporn-Operation

Vollständige Nervdurchtrennung (Neurotmesis mit Axondegeneration) während der Operation. Keine rechtzeitige OP-Aufklärung, keine Risikoaufklärung nachweisbar. OP nicht indiziert, da konservative Behandlung möglich. Keine Aufklärung über Behandlungsalternativen. Irreversible iatronene Nervschädigung. Bereits bei drei Kleinzehen Bildung einer erheblichen Spastik. Bei Berührungen an Außenkante des Fußes treten elektrifizierende Schmerzen auf. Nachts kein Durchschlafen möglich.


Aktenzeichen:
41/09

Zahlbetrag:
EUR 50.000,00 davon Schmerzensgeld: EUR 35.000,00

Abschluss:
2010 Vergleich außergerichtlich



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