Nervenschädigung (Nervus tibialis) bei Varizenoperation

Bei einer Varizenoperation kam es beim Venenstripping abseits der OP-Stelle im Bereich des Tarsaltunnels zur Verletzung des N. tibialis. Neben Aufklärungsfehler hätte ein distales Stripping erfolgen müssen. Indizierte rechtzeitige Revision nach sensomotorischen Defizit ohne Rückbildungstendenz unterblieb. Folge: Kribbelparästhesien und Sensibilitätsstörungen am rechten Bein, Gefühllosigkeit rechter Fuß.


Aktenzeichen:
64/04

Zahlbetrag:
EUR 18.000,00

Abschluss:
2009 Vergleich gerichtlich

OLG München, Az.: 1 U 2961/08



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