Bei einer Varizenoperation kam es beim Venenstripping abseits der OP-Stelle im Bereich des Tarsaltunnels zur Verletzung des N. tibialis. Neben Aufklärungsfehler hätte ein distales Stripping erfolgen müssen. Indizierte rechtzeitige Revision nach sensomotorischen Defizit ohne Rückbildungstendenz unterblieb. Folge: Kribbelparästhesien und Sensibilitätsstörungen am rechten Bein, Gefühllosigkeit rechter Fuß.