Nicht erkannte Infektion des Generators der Schmerzpumpe, Nichtreaktion auf Abszessverdacht

Bei der Geschädigten wurde eine Infektion des Generators der Schmerzpumpe nicht erkannt, sodass sich eine Entzündung der Wund- und Implantatregion ausbilden konnte und eine chirurgische Revision zunächst unterlassen wurde. Auch wurde eine bereits in der CT-Untersuchung erkennbare Flüssigkeitsansammlung rund um den Generator nicht weiter abgeklärt, obwohl diese einen hochgradigen Abszessverdacht begründet hat und auch die Laborwerte der Geschädigten bereits drastisch erhöht waren und eine weitere Abklärung zwingend geboten hätten. Intraoperativ zeigten sich der Generator sowie das Kabel zum Spinalkanal bereits mit Eiter umspült und mussten entfernt werden. Infolge der fehlerhaften Behandlung musste die Geschädigte ihren Beruf als Kassierin aufgeben.


Aktenzeichen:
34/16

Zahlbetrag:
EUR 82.500,00

Abschluss:
2017 - Vergleich außergerichtlich



ś