Nicht indizierte Operation (Karpaltunnel-OP)

Patient litt nach operativer Versorgung einer Schnittwunde am rechten Mittelfinger mit Teildurchtrennung Strecksehne an postoperativer Schwellung und Funktionseinschränkung im Handbereich. Aufgrund unterlassener Befunderhebung (elektrophysiologischer Befund) Fehldiagnose Karpaltunnelsyndrom und anschließender Operation im Handwurzelbereich. Tatsächlich lag Weichteiltrauma vor, so dass Revisionseingriff nicht indiziert war.


Aktenzeichen:
123/08

Zahlbetrag:
EUR 5.000,00

Abschluss:
2010 Vergleich außergerichtlich



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