Nichtbehandlung eines Vorhofflimmerns mit Marcumar, daher Erleiden eines Schlaganfalls

Die Geschädigte stürzte im Garten aufgrund (bekanntem) Vorhofflimmern und intermittierender Tachyarrhythmie absoluta. Der Hausarzt kam der Empfehlung eines anderen Arztes sowie eines Klinikums zur Antikoagulation mittels Marcumar nicht nach. Trotz Befundes eines Augenarztes wurde von dem Hausarzt weiterhin keine Antikoagulation (Hemmung der Blutgerinnung) durchgeführt. Sechs Monate später erlitt die Geschädigte daher einen Schlaganfall, eine Hemiparese links, eine Dysarthrie (Sprechstörung) sowie eine Dysphagie (Schluckstörung). Sie wurde zum Pflegefall der Pflegestufe III. Der Hausarzt behauptete, ohne dass sich eine entsprechende Dokumentation in seinen Patientenunterlagen befand, dass die Geschädigte eine Marcumarisierung trotz seiner Empfehlung abgelehnt habe. Nach 2 Jahren Leidenszeit verstarb die Geschädigte.


Aktenzeichen:
11/09

Zahlbetrag:
EUR 50.000,00

Abschluss:
2013 - Risikovergleich außergerichtlich



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