Behandler war in Entlassungsbrief von Kreiskrankenhaus ausdrücklich zur Abklärung eines Leberrundherdes durch MRT des Abdomens aufgefordert worden. Dies hatte er pflichtwidrig unterlassen. Der so über zwei Jahre ungehindert weiter gewachsene Tumor musste durch offenen Bauchschnitt (Laparotomie) entfernt werden anstatt durch Laparoskopie. Verwachsungsbauch, Bauchwandschwäche und häßliche Narbenbildung bei Patientin Anfang 20.