Indikation zum operativen Ersatz des Kniegelenks gestellt; Risiko einer Durchblutungsstörung bei Verwendung einer Oberschenkelblutsperre nicht besprochen, obwohl Geschädigter aufgrund der bekannten PAVK Stadium II insoweit erhöhtes Risiko hat; fälschlicherweise Mitteilung, dass Durchblutungsproblematik der geplanten OP nicht entgegenstehe.
Postoperativ Aufbrechen der Narbe, oberflächliche Wunddehiszenz über die gesamte Narbe patellar links; trotz umfangreicher Wundversorgung durch Rivanolverbände, Nekrosenabtragung und antibiotische Medikation Verschlechterung des Wundzustandes; Rötung und Schwellung des OP-Gebietes mit einer Offenheit von ca. 1,5 x 4 cm Größe über der Patellasehne und freilegender Sehne. Zudem konnte eine beginnende Phlegmone im Bereich des linken Fußes und des distalen Unterschenkels mit Ulzerationen am Fußrücken mit einer Größe von 2 x 3 cm festgestellt werden;
in der Folgezeit mehrere operative Wundrevisionen durchgeführt und ein VAC-Verband angebracht; Durchführung Patellektomie; schließlich wird aber Major-Amputation des Oberschenkels links erforderlich, da sich aufgrund der PAVK sowie der Rekanalisierung ein lediglich eingeschränktes Durchblutungsbild zeigte. Gerichtsgutachter sieht Schadensursache primär in vorbestehender Durchblutungssituation beim Patienten.