Patellatiefstand nach Operation ohne hinreichende Aufklärung bei fehlerhafter Wahlleistungsvereinbarung

Patient mit Pangonarthrose links; Vornahme einer Knieprothesenoperation; zuvor Risikoaufklärung anhand eines Aufklärungsbogens bezüglich des geplanten TEP-Einsatzes, aber keine Aufklärung über verwendete Materialien; keine Aufklärung über die Beseitigung einer Exostose; fehlerhafte Wahlleistungsvereinbarung. Einbringen einer zementierten Knie-TEP beim Patienten, intraoperativ spontan auch Entfernung der Osteophyten vorgenommen; Größen für die Tibia- wie für die Femurkomponente auf 5 festgelegt. Die Kniescheibenrückfläche wurde nicht ersetzt. Es erfolgte sodann die Entfernung der Exostose über einen gesonderten latero-dorsalen Hautschnitt, Gelenk auf die gesamte Länge von ca. 16 Zentimetern geöffnet worden;

Umfangreiche Schmerztherapie, bei Entlassung Beweglichkeit für die Extension/Flexion von 0/5/90°. Fortbestehende Schmerzen, Diagnose eines retropatellaren Schmerzsyndroms bei Tiefstand der Patella (Patella baja).


Aktenzeichen:
7/13

Zahlbetrag:
EUR 12.500,00

Abschluss:
2019; gerichtlicher Risikovergleich,
Landgericht Regensburg, Az.: 4 O 2151/14 (1)



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