Pflegefehler mit Dekubitus III. Grades, Regressierung nach § 116 SGB X

Während des Transfers des querschnittsgelähmten Geschädigten vom Bett auf den Rollstuhl durch den Pflegedienst im häuslichen Umfeld kam es aufgrund einer Unachtsamkeit des Pflegepersonals zu einem Sturz, in Folge dessen der Geschädigte ein faustgroßes Hämatom im Bereich des Steißbeines erlitt. Aufgrund einer unzureichenden Wundbehandlung sowie einer nicht ausreichenden Lagerung bildete sich an dieser Stelle in der Folgezeit ein Dekubitus III. Grades sowie ein chronisch neuropathisches Schmerzsyndrom aus. Der Dekubitus musste in insgesamt 6 Operationen chirurgisch saniert werden und zog einen langen stationären Aufenthalt nach sich.


Aktenzeichen:
76/16

Zahlbetrag:
EUR 48.000,00

Abschluss:
2017 - Vergleich außergerichtlich



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