Infolge eines schweren Verkehrsunfalls mit Frontalzusammenstoß wird die zum Unfallzeitpunkt 46-jährige PKW-Fahrerin schwer verletzt. Die Frau erleidet ein Polytrauma mit folgenden Verletzungen: eine Rippenserienfraktur rechts mit Lungenkontusion, eine mehrfragmentäre Femurschaftfraktur (Oberschenkelschaftfraktur) links, eine mehrfragmentäre Calcaneusfraktur (Fersenbeinfraktur) rechts, eine komplexe Tibiakopftrümmerfraktur rechts, eine laterale Tibiakopffraktur links, eine komplexe Mittelfußfraktur links mit Luxationsfraktur des Os cuboideum im Bereich des Calcaneocuboidalgelenks (Fersenbein-Würfelbein-Gelenk), eine Nasenbein- und Kinnfraktur, eine Fraktur der Stirnhöhlenvorderwand und der lateralen Orbitawand rechts, eine Leberkontusion sowie eine Blutungsanämie. Es sind im Verlauf mehrere Operationen und eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. Dauerhafte Beeinträchtigungen sind unter anderem Bewegungseinschränkungen im Knie und in den Sprunggelenken, eine Arthrose im rechten Sprunggelenk, erhebliche Schmerzen, Taubheitsgefühle in den Beinen und Füßen sowie eine PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung). Seit dem Unfall besteht volle Erwerbsminderung und ein GdB von 80.
Gegen die Versicherung des Unfallverursachers werden nach § 115 I VVG die entstandenen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche aus der Gefährdungshaftung nach §§ 7 Abs.1, 11, 18 Abs.1 StVG und Deliktshaftung nach §§ 823 Abs.1, 249 Abs.1, 2, 253 Abs.2 BGB geltend gemacht.