Psychische Probleme und Arbeitsunfähigkeit nach Knieverletzung durch fahrlässige Körperverletzung

Eine fahrlässige Körperverletzung führte bei dem zum Unfallzeitpunkt 33-jährigen Mann zu einer schweren Knieverletzung rechts, unter anderem mit einer Patellaluxation (Ausrenkung der Kniescheibe), einer Ruptur des Retinaculum (Kniescheibenhalteband), einem dritt- bis viertgradigen Knorpelschaden und einer Verletzung des Kreuzbandes. Zur Behandlung war eine Operation des rechten Knies erforderlich. Im weiteren Verlauf war der Mann auf starke Schmerzmittel angewiesen und es wurden eine erhebliche Retropatellararthrose (Arthrose der Kniescheibe), ein Reizerguss, ein Knochenmarksödem und eine Entzündung der Synovialmembran (Gelenkinnenhaut) festgestellt. Nach einiger Zeit war eine Knie-TEP notwendig und der Mann wurde arbeitsunfähig. Im weiteren Verlauf kam es zu einer eingeschränkten Mobilität und infolge von Schonhaltung und Fehlbelastungen zu einer Polyarthralgie (Schmerzen in mehreren Gelenken mit verschiedener Ursache). Zudem litt der Verletzte an erheblichen psychischen Problemen.
Für das weitere Schmerzensgeld und die vermehrten Bedürfnisse wurde ein Risikovergleich erzielt; die Arbeitsunfähigkeit blieb unberücksichtigt, da wohl auf andere Ursachen zurückgehend.


Aktenzeichen:
7/04

Zahlbetrag:
EUR 50.000,00

Abschluss:
8/2025; außergerichtlicher Risikovergleich



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