Querschnittslähmung nach verspäteter Behandlung einer Rückenmarkseinblutung

Einer 73-jährigen Frau wird aufgrund eines Thorakoabdominalen Aortenaneurysmas (TAAA) eine endovaskuläre Prothese (Stent) eingesetzt. Der für diese Operation angelegte Spinalkatheter verursacht im Verlauf ein Subduralhämatom, das auf den Spinalkanal (Einblutung im Rückenmark) drückt. Trotz geäußerter Schmerzen und Bewegungseinschränkungen wird dieses zu spät erkannt und führt trotz Notfall-OP zu einer inkompletten sensomotorischen Querschnittslähmung ab TH4. Für die zuvor erfolgte Einsetzung des Stents wird im Vorhinein ein falscher Aufklärungsbogen mit abweichender Risikobewertung genutzt. Im Nachgang ist der Dame eine Fortbewegung nur noch am Rollator möglich, später kommt es zu einer Bettlägerigkeit. Außerdem leidet sie an einer Blasenentleerungsstörung. Es kommt zum Sturz mit Oberschenkelhalsbruch. Schließlich verstirbt sie.
Die Gesetzliche Krankenkasse der Frau macht übergegangene Schadensersatzansprüche aus Arzthaftung gem. § 116 SGB X geltend.


Aktenzeichen:
52/18

Zahlbetrag:
EUR 177.070,00

Abschluss:
8/2022; gerichtlicher Vergleich,
Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 4 O 7861/18



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