Radialisparese nach Behandlung einer Oberarmschaftfraktur

Nach einer sturzbedingten Oberarmschaftfraktur rechts kam es behandlungsfehlerhaft intraoperativ zu einer Verletzung des Nervus radialis der Patientin. Trotz klarer Anzeichen einer Nervenschädigung wurde in der Folgezeit durch die behandelnden Ärzte nicht angemessen reagiert, obwohl eine sofortige Behandlung zur Vermeidung einer irreversiblen Schädigung zwingend notwendig gewesen wäre. Eine präoperative Aufklärung über das Risiko einer Nervenverletzung ist nicht erfolgt. Die Patientin leidet an einer sog. Fallhand, Bewegungseinschränkungen an Finger und Hand, sowie Taubheitsgefühlen an Daumen und Zeigefinger, welche sie im Alltag erheblich einschränken. Ihren Beruf als Kassiererin musste sie verletzungsbedingt aufgeben.


Aktenzeichen:
1/15

Zahlbetrag:
EUR 30.000,00

Abschluss:
2016 Vergleich außergerichtlich



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