Aufgrund einer bestehenden Osteochondrose (degenerative Veränderung der Bandscheibe und der Knorpel/Knochen der angrenzenden Wirbelkörper) wird eine Bandscheiben-Operation (TLIF/ Versteifung der Wirbelsäule) im LWS-Bereich durchgeführt. Postoperativ klagt der Patient über starke Schmerzen und es treten ein sensibles Defizit im Bereich S1 re sowie ein motorisches Defizit im Bereich L4/5 auf. Trotz deutlich erhöhter Entzündungsparameter, wie ein vielfach erhöhter CRP-Wert, wird die Indikation einer operativen Revision gesehen. We-gen weiterhin bestehender Beschwerden wird der Mann erneut vorstellig; erst nach mehrmaliger Verlegung wird in einem anderen Klinikum CT und MRT zur Diagnostik durchgeführt. Diese zeigen eine Spondylodiszitis L4-S1 (Entzündung von Bandscheiben und Wirbelkörper) mit epiduraler Phlegmone und kompletter Lockerung der eingebrachten Schrauben sowie eine iatrogene sagittale Fehlstatik bedingt durch fehlerhaft eingebrachte Cages (Platzhalter). Das Implantat wird operativ entfernt; ein intraoperativer Abstrich ergibt einen bakteriellen Befall. Der Mann leidet an einer erheblichen Einschränkung der Beweglichkeit, er hat starke Schmerzen und Parästhesien im Rücken und Oberschenkel und Fuß rechts; GdB 50.
Es werden die aus Arzthaftung entstandenen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend gemacht.