Aufgrund von starken Kopfschmerzen, Schwindel und Schläfrigkeit wird ein sieben Jahre altes Kind von seinen Eltern zur Untersuchung in eine Kinderklinik gebracht. Dort tritt zusätzlich Erbrechen auf. Eine ausführliche neurologische Untersuchung und eine Differentialdiagnostik werden unterlassen. Obwohl weder Durchfall noch Fieber vorliegen, wird das Kind mit der Verdachtsdiagnose eines Magen-Darm-Infekts zunächst wieder entlassen. Am nächsten Tag zeigt sich das wieder vorstellige Kind mit einer blassen Haut, einer verlangsamten Pupillenreaktion sowie Meningismuszeichen, zunehmend apathisch und bewusstseinseingetrübt. Daraufhin erfolgt eine Schutzintubation und ein Notfall-cCT wird veranlasst. Darin zeigt sich eine massive Raumforderung mit Hirnschwellung und oberer Einklemmung (lebensbedrohliche Komplikation eines pathologisch stark erhöhten Hirndrucks). Nach Verlegung in ein anderes Klinikum wird zur Entlastung der hinteren Schädelgrube operativ eine maximal große suboccipitale Kraniektomie durchgeführt. Außerdem wird das Infarktgewebe abgetragen und eine Ventrikeldrainage angelegt. Kurz darauf ist nochmals eine OP zur Hirndrucksenkung notwendig. Im Verlauf entwickelte sich dann eine schwere Pneumonie und eine massive Sepsis, die zu einem septischen Schock mit Multiorganversagen führte. Hinzu kam eine Infektion mit einem multiresistenten Keim und wegen nicht ausreichender Umlagerungen ein Dekubitus mit nekrotischem Gewebe, der mehrere Operationen notwendig machte. Seither muss das Kind rund um die Uhr eine Orthese tragen und ist überwiegend auf einen Rollstuhl angewiesen. Es besteht eine kognitive und motorische Verlangsamung.
Ein Befunderhebungsfehler lag darin, dass nicht bereits nach dem schwallartigen Nüchternerbrechen keine Augenspiegelung sowie ein cCT oder cMRT durchgeführt wurde. Hier hätte sich ein Befund ergeben, der eine Messung des intrakraniellen Hirndrucks (ICP) erforderlich gemacht hätte, da man frühzeitig aufgrund der neurologischen Symptome (z. B. Somnolenz) an eine cerebrale Ursache hätte denken müssen. Auch wurde kein GCS (Glasgow-Coma-Scale) erhoben.
Pflegegrad 3 und GdB 100.