Schwere motorische und kognitive Behinderung infolge einer irreversiblen Hirnschädigung nach Verkehrsunfall

Ein etwa 30-jähriger Mann erleidet bei einem schweren Verkehrsunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnparenchymblutung (intrazerebrale Blutung im Bereich des funktionellen Gewebes) und einer diffusen axonalen Verletzung. Weitere Verletzungen sind: Subarachnoidale und subdurale Einblutungen (weitere Formen einer Hirnblutung), komplexe Mittelgesichtsfraktur, Unterkieferfraktur, dislozierte Claviculaschaftfraktur (Schlüsselbeinbruch), kurzstreckige Dissektion der Aorta carotis interna (Verletzung der Halsschlagader), Lungenblutung und Lungenkontusion, Rippenserienfraktur rechts C2-C8, Leber- und Milzkontusion, Tibia- und Fibulakopffrakturen (mehrfragmentäre Unterschenkelfraktur). Zwischenzeitlich ist eine ECMO-Therapie (Extrakorporale Membranoxygenierung, Lungenmaschine) notwendig. Das Schädel-Hirn-Trauma führt zu einer mittelschweren bis schweren Hirnschädigung und zu dem Störungsbild einer deutlichen motorischen und kognitiven Behinderung. Der Mann leidet seit dem Unfall an einer links-betonten spastischen Tetraparese mit ausgeprägter Gangstörung, Vergesslichkeit, Konzentrationsschwäche, Dysarthrie (Beeinträchtigung der Sprechmotorik), einer psychosomatischen Verlangsamung sowie einer Persönlichkeitsstörung und hat Schwierigkeiten bei bimanuellen Tätigkeiten.
GdB 100; MdE100%; Pflegegrad 3
Gegen die Versicherung des Unfallverursachers werden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche aus Gefährdungshaftung nach §§ 7 Abs.1, 11, 18 Abs.1 StVG und Deliktshaftung nach §§ 823 Abs.1, 249 Abs.1, 2, 253 Abs.2 BGB geltend gemacht.


Aktenzeichen:
47/19

Zahlbetrag:
EUR 450.000,00

Abschluss:
6/2024; außergerichtlicher Teilvergleich



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