Sekundäre Dislokation einer distalen Radiusfraktur

Nach einem Fahrradunfall erfolgte trotz Hinweisen auf eine distale Radiusfraktur (Handgelenksnaher Speichenbruch) auf einem Röntgenbild keine weitere Abklärung (Befunderhebungsfehler). Stattdessen wurde die Patientin am nächsten Tag entlassen, ohne dass der Bruch geschient wurde. Die Fraktur verheilte in der Folge in Fehlstellung und führte zu anhaltenden Beschwerden, weshalb eine Revisionsoperation vorgenommen werden musste.


Aktenzeichen:
27/15

Zahlbetrag:
EUR 20.000,00

Abschluss:
2015 Vergleich außergerichtlich



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