Nach erfolgter Gallen-OP mit Stent-Implantation in den Gallengang zur Vermeidung einer Rezidiv-Choledocholithiasis (Wiederauftreten von Gallengangsteinen) wird vom zuständigen und verantwortlichen Hausarzt die nach der durchgeführten Cholezystektomie (Entfernung Gallenblase) notwendige Stent-Extraktion nicht veranlasst. Diese hätte innerhalb von drei Monaten nach der Gallenblasenentfernung durchgeführt werden müssen. Infolge des nicht entfernten Stents kommt es nach drei Jahren zu einer Sepsis mit eitriger Cholangitis (Entzündung der Gallenwege), einem ausgedehnten Leberabszess am linken Leberlappen und einem Pleuraerguss. Im Verlauf ist ein mehrfacher Aufenthalt der betroffenen Frau im Krankenhaus mit Teilresektion (teilweise operative Entfernung) der Leber zur Behandlung der lebensbedrohlichen Entzündungsreaktion notwendig.
Es werden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.