Starke Schmerzen und Gebrauchsunfähigkeit des rechten Arms durch ein Paravasat nach Zytostatikum-Gabe

Zur Behandlung einer chronisch-progredienten MS-Erkrankung erfolgte die Gabe eines Zytostatikums. Aufgrund der fehlerhaften Infusion und verspäteten Reaktion durch das Klinikpersonal kam es zu einem Paravasat (Austritt der Infusionsflüssigkeit in das umliegende Gewebe). Es erfolgte eine bloße Cortisongabe, eine fachgerechte Behandlung unterbleibt. Das Fachkonsil mit der Toxikologie erfolgte erst nach über einer Woche. In der Folge kam es bei der Patientin zu einer Schwellung im rechten Handgelenk (Ödembildung), einer bläulichen Hautveränderung sowie einem Brennen und Stechen im rechten Arm. Auch eine leichte Parese mit Feinmotorikstörung wurde festgestellt. Im weiteren Verlauf treten sehr starke Schmerzen auf und der rechte Arm wird gebrauchsunfähig. Die Patientin verliert ihre Selbständigkeit und kann nicht mehr richtig schlafen.
Aus dem ärztlichen Behandlungsfehler (Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler und Dokumentationsfehler) entstehende Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf Entschädigung für materielle Schäden werden geltend gemacht.
Nach dem zwischenzeitlich erfolgten Tod der Betroffenen wird von der Rechtsnachfolgerin die Klage weitergeführt.


Aktenzeichen:
31/11

Zahlbetrag:
EUR 145.000,00, davon als weiteres Schmerzensgeld: EUR 45.000,00

Abschluss:
5/2025; gerichtlicher Vergleich
Landgericht Landshut, Az: 44 O 3494/14



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