Strumarezidiv nach nicht vollständiger Entfernung Schilddrüsenkarzinom

Bei der Geschädigten wurde eine knotige Veränderung der Schilddrüse (onkozytäre Metaplasie) festgestellt. Vor Entfernung des Karzinoms wurde behandlungsfehlerhaft dessen genaue Lage und Größe sonografisch nicht ermittelt. Daher wurde intraoperativ nicht das gesamte erkrankte Gewebe entfernt. Nur wenige Monate später Bildung eines Strumarezidivs. Erfordernis einer Revisionsoperation.


Aktenzeichen:
46/14

Zahlbetrag:
EUR 25.000,00

Abschluss:
2014 - Vergleich außergerichtlich



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