Sturz im Krankenhaus wegen Verletzung der Aufsichtspflicht durch das Pflegepersonal

Die Patientin, eine ältere Rentnerin, befand sich zum stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Bei einem Sturz aus dem Bett zog sie sich eine stark blutende Platzwunde am Hinterkopf zu, die genäht werden musste. Außerdem entstanden ihr hierbei Hämatome am Hinterkopf und Nacken, verbunden mit sehr starken Kopfschmerzen. Die Patientin war schon zuvor länger unruhig gewesen und litt unter einer demenzartigen Desorientierung/Verwirrtheit sowie eingeschränkter Mobilität. Trotzdem leitete das zuständige Pflegepersonal, das ausdrücklich über die Sturzgefahr der Patientin informiert worden ist, keine besonderen Schutzmaßnahmen ein. Die Geschädigte wurde in Pflegestufe II hochgestuft.


Aktenzeichen:
24/12

Zahlbetrag:
EUR 12.000,00

Abschluss:
2013 Vergleich außergerichtlich



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