Sturz im Pflegeheim, u. a. Rippenfrakturen

Bei bekannter Demenz und Verwirrtheit mit Gangunsicherheit und Sturzneigung der Heimbewohnerin wurden Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bettgitter) für nächtlich unbemerkte Umgänge der Bewohnerin seitens des Pflegepersonals nicht getroffen. Es kam zum Sturz mit der Folge von Rippenserienfrakturen, Schürfwunde und Hämatome am Kopf.


Aktenzeichen:
54/10

Zahlbetrag:
EUR 3.500,00

Abschluss:
2011 - Vergleich außergerichtlich



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