Spinale Blutung mit Ausbildung eines Querschnittsyndroms nach Lumbalpunktion

Bei der Patientin wurde trotz pathologischer Blutgerinnungswerte und unterlassener Bestimmung der Thrombozytenzahl eine Lumbalpunktion vorgenommen. Auch wurde vor der Vornahme der Lumbalpunktion eine Anpassung der verabreichten Clexane-Dosis unterlassen, obwohl ausweislich der Herstellerinformationen ein zumindest 12-stündiges Intervall zwischen der letzten Clexane-Gabe und der Vornahme einer Lumbalpuntkion einzuhalten gewesen wäre. Eine Aufklärung über Risiken des Eingriffs und insbesondere über das Blutungsrisiko oder das Risiko des Auftretens eines Querschnittsyndroms wurde ebenfalls unterlassen. In Folge der fehlerhaften Behandlung bildete sich ein spinales Hämatom von BWK 11 bis LWK 1 aus. Dennoch wurde auch nach dem ersten Auftreten der Querschnittsymptomatik eine Therapie mit Clexane fortgesetzt, obwohl die Gabe von Blutverdünnern bei bestehendem Verdacht auf eine spinale Blutung absolut kontraindiziert war. Die Patientin erlitt ein irreversibles Querschnittssyndrom mit Mastdarm- und Blasenlähmung. Zudem wurde ihr Pflegegrad III zuerkannt.


Aktenzeichen:
10/17

Zahlbetrag:
EUR 275.000,00

Abschluss:
2017

Vergleich außergerichtlich




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