Tod nach nicht ausreichend abgeklärten starken thorakalen Schmerzen und Atemnot

Bei dem 50-jährigen Mann treten plötzlich starke stechende in den Rücken ausstrahlende Schmerzen im Brustbereich, Kurzatmigkeit mit Atemnot und ein beginnendes Taubheitsgefühl in der linken Körperhälfte auf. Nachdem sich der Anfangsverdacht eines Herzinfarktes nicht bestätigt hat, wird er mit der Verdachtsdiagnose eines Wirbelsäulensyndroms wieder aus der Notaufnahme des behandelnden Krankenhauses entlassen. Auch nach hausärztlicher Behandlung mit Schmerzmitteln kommt es im Verlauf zu keiner Besserung der Beschwerden. Hinzu kommen noch starke Schmerzen bis in die Nierengegend. Schließlich wird der Patient in das Krankenhaus überwiesen. Hier zeigt sich ein mehr als um das 60-fache erhöhter CRP-Wert, ausführliche differentialdiagnostische Untersuchungen werden aber unterlassen. So wird der Mann zwischenzeitlich mit einer Pneumonie entlassen. Da keine Linderung der Schmerzen eintritt und auch die Atemnot weiter anhält begibt sich der Patient mit den stärksten thorakalen Schmerzen am nächsten Tag wieder in das Krankenhaus und wird dort stationär aufgenommen. Weiterhin wird keine ausreichende Befunderhebung (wie MRT oder eine transösophageale Echokardiographie) durchgeführt und eine umfassende Differentialdiagnostik, insbesondere zum Ausschluss einer wahrscheinlichen Aortendissektion, unterbleibt. Nach nicht einmal zwei Tagen stationärer Behandlung verstirbt der Familienvater.
Wegen Befunderhebungs- und Diagnosefehlern werden von den Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche für entgangenen Unterhalt nach § 844 II BGB und andere materielle wie auch immaterielle Schäden geltend gemacht.


Aktenzeichen:
15/21

Zahlbetrag:
EUR 248.088,56

Abschluss:
5/2024; außergerichtlicher Vergleich



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