Unentdeckte Gallenblasenentzündung, Einschränkung in der Willensfreiheit durch fehlerhafte Fixierung

Der Patient hatte zuvor einen fehlgeschlagenen Suizidversuch mit Opiaten unternommen, auf die er als Arzt Zugriff hatte. Daraufhin wurde er in der Psychiatrie eines Landeskrankenhauses stationär behandelt. Er litt an einer Cholezystitis (Gallenblasenentzündung), die unbehandelt eine Peritonitis (Bauchfellentzündung) nach sich zog und beinahe zu seinem Tod geführt hätte. Der Fehler lag in einem Befunderhebungsfehler. So wurden die Beschwerden des Patienten im Bauchbereich fehlerhaft als Entzugserscheinungen, wegen des Opiats, missgedeutet. Auch wurde keine körperliche Untersuchung des Patienten durchgeführt. Stattdessen wurde der Patient durch Bauchgurte fixiert und erhielt eine Überdosis nicht therapiegerechter Medikamente.


Aktenzeichen:
57/10

Zahlbetrag:
EUR 12.400,00 davon Schmerzensgeld: EUR 11.000,00

Abschluss:
2013 Vergleich gerichtlich,
LG Regensburg, Az.: 4 O 163/11 (4)





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