Unterlassene Befunderhebung bei unfallbedingter Ruptur des Snydesmosebandes

Der Patient erlitt unfallbedingt eine Ruptur des Syndesmosebandes. Trotz Verdachts auf das Vorliegen eine Ruptur wurde eine hinreichende Abklärung der Verletzung unterlassen. Eine notwendige Abklärung mittels bildgebendes Diagnostik (MRT/CT/ a.p.-Aufnahme) oder tibiofibularem Kompressionstest unterblieb. Die Ruptur wurde schließlich auf den eingeholten bildgebenden Befunden fehlerhaft nicht erkannt und eine operative Therapie erst verzögert vorgenommen. Der Patient leidet dauerhaft unter starken Schmerzen im linken Fuß. Zudem musste er sich aufgrund der eingetretenen Schonhaltung des Beines einer Meniskus-OP unterziehen.


Aktenzeichen:
49/11

Zahlbetrag:
EUR 40.000,00

Abschluss:
2016 - gerichtlicher Vergleich





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