Verspätet erkannte Sepsis mit nachfolgender inkompletter Querschnittslähmung mit Rollstuhlpflichtigkeit, Inkontinenz u. a.

Behandlung einer wiederkehrenden Lumboischialgie mittels Facettengelenksinfiltrationen; es kommt zu Abszessen, die OP erforderlich machen;  postoperativ stark erhöhte laborchemische Entzündungswerte und neurologische Ausfälle, erst nach fünf Tagen weitere Abklärung der Symptomatik, sodass sich Querschnittslähmung entwickelte; sodann verspätete Diagnose einer Sepsis trotz eindeutiger Anzeichen. Aufgrund der Fehlbehandlung fortbestehende inkomplette Querschnittslähmung mit Rollstuhlpflichtigkeit und Inkontinenz, Pflegegrad 3. Bei dem Schaden handelte es sich nicht um denjenigen des Geschädigten selbst, sondern denjenigen der von uns vertretenen gesetzlichen Krankenkasse nach § 116 SGB X.


Aktenzeichen:
62/18

Zahlbetrag:
EUR 100.000,00

Abschluss:
2021; gerichtlicher Vergleich,
Landgericht Regensburg, Az.: 45 O 2733/18



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