Verzögerte Behandlung einer Lungenembolie

Bei notfallmäßiger stationärer Einlieferung wegen stechender Brustschmerzen und Atemnot muss neben Herzinfarkt auch Lungenembolie in Erwägung gezogen und die entsprechenden Befunde (Labor mit CRP, D-Dimere sowie Thorax-CT) erhoben werden. Die Entlassung ohne endgültige Diagnose ist behandlungsfehlerhaft. Erst nach Tagen erkannte der Hausarzt eine Pleuritis (Rippenfellentzündung) und stellte den Verdacht auf Lungenembolie. Es bestanden drei Wochen stärkste Schmerzen. Der Geschädigte litt u. a. unter schmerzbedingtem Schlafentzug und Todesangst. Er war vier Monate arbeitsunfähig, verlor seinen Arbeitsplatz, darf seither nicht mehr in klimatisierten Räumen arbeiten und benötigt Thromboseprophylaxe.


Aktenzeichen:
24/08

Zahlbetrag:
EUR 40.000,00

Abschluss:
2014 - Vergleich gerichtlich,
LG Frankfurt am Main, Az.: 2 04 O 200/09





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